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Grüne Finanzierung wird kommen!

Frank Hoppe
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Die sogenannte Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften wird die europäische Ökonomie erheblich verändern. Welche Chancen und Risiken sich daraus für den Mittelstand ergeben, erklärt Frank Hoppe, Seniorberater der Knöll Finance. 

Was haben Klimaschutzziele mit der Mittelstandsfinanzierung zu tun? Begriffe wie „Green Finance“ oder „Sustainable Finance“ spiegeln eine disruptive Veränderung im Zuge des „Green Deals“ wieder.

Dahinter steht ein Aktionsplan der Europäischen Union, mit dem die EU anstrebt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die sogenannte Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften wird die europäische Wirtschaft erheblich verändern. Und das wird schneller geschehen, als vielen bewusst ist. Nicht nur Finanzinstitute und große Unternehmen, sondern vor allem der Mittelstand wird von diesen Entwicklungen wesentlich betroffen sein. Dies birgt Risiken, aber zugleich Chancen! Dabei wird es höchste Zeit, sich darauf vorzubereiten.

Herr Hoppe, was genau verbirgt sich hinter „Taxonomie“?

Als Folge der Pariser Klimakonferenz beschloss die EU-Kommission in 2018 den Aktionsplan für Nachhaltigkeit, abgekürzt „Sustainable Finance-Strategie“. Dabei wurden Kernziele zur Erreichung von Nachhaltigkeit mit zehn Maßnahmen unterlegt, von denen die wichtigste die Schaffung eines Klassifizierungssystems zur Bestimmung von nachhaltigem Wirtschaften ist. Dadurch soll mehr Kapital in nachhaltige Investitionen fließen. Dieses System wurde im Juni 2020 mit Wirkung zum 01.01.2022 als Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Mit dieser Verordnung liegt eine verpflichtende und allgemeingültige Definition von nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeiten vor.

Für Unternehmen bedeutet dies zunächst, dass diese ab dem 01.01.2022 verpflichtet sind, über den Anteil ihrer „nachhaltigen Aktivitäten“ einen entsprechenden Bericht „Sustainability Reporting-Standards“ zu erstellen und zu veröffentlichen, die sich in Verbindung mit Investitionen oder ihrer Umsatzgenerierung ergeben.

Für wen gilt die Taxonomie-Verordnung?

Die Taxonomie-Verordnung gilt zunächst für alle großen Kapital- und Handelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB. Dies umfasst Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro und/oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen. Zwei dieser Größenkriterien müssen erfüllt sein.

Weiterhin richtet sich die Richtlinie an kapitalmarktorientierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) sind davon betroffen.

Wodurch sind kleine und mittlere Unternehmen von der Taxonomie betroffen?

Die EU möchte mit dieser Gesetzgebung einen hohen Wirkungsgrad erzielen. Dies erreicht sie durch die Einbindung der Finanzinstitute (vor allem Banken) in die Taxonomie-Verordnung. Danach müssen insbesondere Finanzinstitute künftig Bericht erstatten, welcher Teil Ihrer Aktiva nachhaltig im Sinne dieser Verordnung ist. Mit diesen Aktiva sind vor allem die Forderungen der Banken gegenüber ihren Kunden gemeint. Dies umfasst somit alle Kreditforderungen, die ein Finanzinstitut bspw. gegenüber mittelständischen Firmenkunden ausweist.

Eine Berichtspflicht zur EU Taxonomie gilt zudem bereits seit März 2021 für Anbieter von Finanzprodukten wie beispielsweise Investmentfonds. Diese stellen Geschäftsbanken und Unternehmen in erheblichen Umfang Kapital zur Verfügung und können und müssen somit ihre Anforderungen für das Reporting gegenüber dem Geschäfts- und Bankensektor geltend machen. 

Kurzum: über die EU Taxonomie sind Banken und Finanzinstitute dazu verpflichtet, sich ein Bild über die Nachhaltigkeit der Geschäftsaktivitäten ihrer Firmenkunden zu verschaffen und über eine adäquate Kreditvergabe zu berichten. Unternehmen, die entweder über kein adäquates Berichtswesen zum Thema Nachhaltigkeit verfügen oder deren Geschäftsmodell die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen kann, wird der Zugang zu Bankkrediten durch die Regeln der Taxonomie erschwert.

Daraus folgt für Unternehmen, dass diese bereits für das Geschäftsjahr 2021 und somit ab dem 01.01.2022 darüber Bericht erstatten müssen, wie groß der Anteil des Umsatzes ist, der durch Taxonomie-konforme Aktivitäten erwirtschaftet wird. Dies gilt selbst dann, wenn die eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem EU-Regelwerk noch gar nicht erfasst sind. Dies gilt zusätzlich für investive und operative Ausgaben.

Worauf zielt der Nachhaltigkeitsbegriff der EU-Taxonomie?

Primär konzentriert sich die EU damit auf ökologische Aspekte. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die ökologisch nachhaltig sind, berücksichtigen laut Verordnung folgende Aspekte:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
  • Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch kleine und mittlere Unternehmen, die noch nicht unmittelbar unter die Regularien der EU-Taxonomie fallen, sollten sich auf entsprechende Reporting-Anforderungen von ihren Geschäftspartnern einstellen. Dies betrifft sowohl Geschäftspartner aus dem Finanzsektor, aber auch alle anderen Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Als Beispiel aus dem Einzelhandel sei Aldi genannt, die bereits jetzt bei der Auswahl ihrer Lieferanten auf ökologische und soziale Kriterien ein besonderes Augenmerk legen.

Unternehmen sollten sich folgende Fragen stellen:

  • Werden unsere Wirtschaftsaktivitäten von der Taxonomie erfasst?
  • Welche Bedeutung haben Nachhaltigkeitsthemen für unser Geschäftsmodell?
  • Wie können wir eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und den aktuellen CO2-Fußabdruck reduzieren?
  • Wie können wir die gesellschaftlichen Auswirkungen unserer wirtschaftlichen Aktivitäten messen, dokumentieren und berichten?
  • Welche Daten erwarten Banken, Kunden und/oder Lieferanten von unserem Unternehmen?

Es ist zu erwarten, dass die EU Taxonomie in ihrer aktuellen Fassung nur der erste und gewiss nicht der letzte Ansatz ist, um Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der europäischen Wirtschaft zu verankern. Um von diesen und weiteren Anforderungen nicht überrascht oder überrollt zu werden, sollten Inhaber und Geschäftsleitung von Unternehmen diesen Fragestellungen höchste Priorität einräumen. Ab 2022 wird von den Unternehmen zu den oben dargelegten Themen Auskunftsfähigkeit erwartet. Erschweren Sie sich nicht unnötig den Zugang zu Finanzierungen oder riskieren deren Verteuerung. 

Zugleich ergeben sich in dem Zusammenhang neue Chancen für Unternehmen: Nutzen Sie staatliche Förder- und Zusagenprogramme für den notwendigen Umbau von Geschäftsaktivitäten, um die finanziellen Folgen abzumildern. 

In Frage kommen beispielsweise unterschiedliche KfW-Programme oder das ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand).

Setzen Sie dabei auf externe Spezialisten mit hoher Erfolgsquote anstatt eigene knappe Ressourcen zu blockieren.

Ihr Ansprechpartner:
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Olaf Schaare
Seniorberater, Prokurist
T +49 40 888 802-107
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KNÖLL Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH
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